Offene Ganztagesschule

Dürfen SchülerInnen befreit werden?

  • Grundsätzlich sollte versucht werden, Termine außerhalb der OGS-Zeiten zu legen, da die OGS eine schulische Pflichtveranstaltung ist.
  • Sollte dies nicht möglich sein, können Sie Ihr Kind für Arzttermine oder besondere familiäre Anlässe befreien lassen.
  • Die Befreiung muss mindestens 2 Tage vor dem Termin vorliegen.
  • Die Koordinatorin der OGS informiert Sie über die Genehmigung der Befreiung.

Zuletzt aktualisiert am 03.01.2023 von Stefanie Will.

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