Elternbeirat

Klassensprecherinnen und Klassenelternsprecher (KES) am Gymnasium Neubiberg

Wir sind stolz, dass am Gymnasium Neubiberg jede Klasse mindestens zwei Klassenelternsprecherinnen und Klassenelternsprecher hat!
Diese sind ein elementares Bindeglied in der Gemeinschaft Schülerinnen und Schüler, Klassenleitung und Eltern hin zu Elternbeirat, Schulleitung und SMV. Gewählt werden an unserem Gymnasium die KES sowie ihre Vertreter in den Klassen 5 bis 10. Aus dem Elternbeirat sind Doris Tausch und Matthias von Merkatz erste Ansprechpartner für alle KES.

Durch die aktive Unterstützung der KES wird unsere Schulfamilie besser zusammengehalten und verbessert - auch mit unmittelbarer Rückwirkung auf Ihre Kinder und deren Lehrer/innen.

Aufgaben und Stellung der KES
  1. DIE KES bilden zusammen mit dem Elternbeirat die Elternvertretung. Einmal jährlich organisiert der Elternbeirat KES-Sitzungen, in der die KES aller Klassen Ihre Sorgen, Ideen, Anregungen äußern und erst klassenstufenweise mit Vertretern des Elternbeirats und abschließend mit der Schulleitung diskutieren können.

  2. Die Aufgaben der KES sind ausschliesslich klassenbezogen und umfassen insbesondere:
    a) organisatorische Fragen der Klasse und des Unterricht
    b) Durchführung von Veranstaltungen, die der Pflege und Förderung der Gemeinschaftsarbeit von Klasse und Elternhaus dienen, einschließliche der schulischen Freizeitgestaltung,
    c) Anträge und Wünsche an den Elternbeirat
    d) die Einberufung von Klassenelternversammlungen - insgesamt oder zu einzelnen Tagesordnungspunkten - den Klassleiter und die übrigen in der Klasse unterrichtenden Lehrkräfte hierzu bitten; der Vorsitzende des Elternbeirates oder ein vom Elternbeirat beauftragtes Mitglied des Elternbeirats können an den Klassenelternversammlungen teilnehmen.

  3. Im Übrigen gelten für die KES die schulrechtlichen Bestimmungen, insbesondere über Ehrenamtlichkeit (§19 Abs. 2 GSO) und die Verpflichtung zur Verschwiegenheit, auch nach dem Ausscheiden (§ 20 Abs.  GSO).